Gesetzgebung im Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht für Migranten und Flüchtlinge ab 2018
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Stand 16. September 2018 -
Hinweis: Gesetzgebung bis Herbst 2017 haben wir hier dokumentiert.

1. Entwurf Dritte Änderung AsylG - Mitwirkungspflichten anerkannter Flüchtlinge im Widerrufsverfahren
2. Entwurf Gesetz zur Einstufung Georgiens, Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten
3. Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ab August 2018
4.
Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten bis Juli 2018
5. GEAS - Entwürfe der EU-Kommission für ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem




1. Entwurf Dritte Änderung AsylG - Mitwirkungspflichten anerkannter Flüchtlinge im Widerrufsverfahren

Gesetzentwurf der Bundesregierung, BR-Drs. 381/18 vom 10.08.2018
Referentenentwurf der Bundesinnenministeriums, Juli 2018
Pressemitteilung Pro Asyl v. 2.8.2018
Ziel ist in großem Umfang - die Rede ist von 500.000 Verfahren - Identität und Schutzberechtigung anerkannter Flüchtlinge zu überprüfen. Über 100 neue Stellen sollen dafür beim BAMF geschaffen werden. Anerkante Flüchtlinge werden zur Mitwirkung an Überprüfungsverfahren verpflichtet - und sollen künftig ihren Status schon allein auf Grundlage einer »Nichtbetreibensfiktion« verlieren können.


2. Entwurf Gesetz zur Einstufung Georgiens, Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten

Gesetzentwurf der Bundesregierung, BR-Drs. 380/18 vom 10.08.2018
Pressemitteilung BMI v. 18.07.2018

Stellungnahme Deutscher Anwaltverein, September 2018
Stellungnahme amnesty international, Juli 2018
Stellungnahme LSVD, Juli 2018
Stellungnahme KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V., Juli 2018
Stellungnahme PRO ASYL, Juli 2018
Stellungnahme Diakonie, Juli 2018
Stellungnahme Caritas, Juli 2018 KOK-Kurzstellungnahme sichere Herkunftsstaaten_Juli 2018

Referentenentwurf der Bundesinnenministeriums, Juni 2018



3. Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ab August 2018


BGBl - Gesetz vom 12.07.2018, in Kraft ab 1.8.2018
Erläuterungen PRO ASYL v. 1.8.2018: Glücksrad Familiennachzug: Konsequenzen der Neuregelung für subsidiär Schutzberechtigte
Rundschreiben des BMI v. 13.07.2018 an die Bundesländer mit interpretierenden Hinweisen und Checkliste zur Umsetzung des Gesetzes
Informationen zum Verfahren - offenbar aus dem Auswärtigen Amt - zur Umsetzung des Gesetzes

Gesetzentwurf der Bundesregierung vom
4. Juni 2018, BT-Drs. 19/2438
Gesetzentwurf FDP BT-Drs. 19/2523, Gesetzentwurf Die Linke BT-Drs. 19/2515
Beschlussempfehlung des Innenausschusses: Zustimmung zum Entwurf der Bundesregierung mit nur ganz geringfügigen Änderungen, BT-Drs. 19/2740 v. 13.06.2018.
Stellungnahme des Bundesrates mit begründeten Änderungsvorschlägen: Bundesregierung lehnt alle Vorschläge ab, BT-Drs 19/2702 v. 13.06.2018.

Sachverständigenanhörung zum "Familiennachzugsneuregelungsgesetz" im Ausschuss für Inneres und Heimat am 11.06.2018. Einladung, Stellungnahmen Normenkontrollrat in BT-Drs. 19/2438 S. 29ff., UNHCR, PRO ASYL, Städte und Gemeindebund, Landkreistag, Prof. Kau, Prof. Thym, Prof. Hailbronner, Engelhardt Mazanke, Nele Allenberg Willkommenszentrum Berlin, Ärzte ohne Grenzen, Diakonie, Deutsches Kinderhilfswerk

Video-Mitschnitt der 3stündigen Anhörung.

Kurzbericht auf bundestag.de von der Anhörung am 11.06.2018. Nebenbei wurde bekannt, dass das BMI wesentliche Regelungsinhalte (Ranking der Kriterien für den Familiennachzug und Auswahlentscheidung durch das Bundesverwaltungsamt) am Gesetzgeber vorbei im Rahmen einer Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung festlegen will. Nähere Auskünfte hierzu verweigerte der anwesende Innenstaatssekretär den Abgeordneten.

Laut Stellungnahme Städte- und Gemeindebund hängt der Familiennachzug vom Nachweis der Lebensunterhaltssicherung und einer Wohnung ab, laut Gesetzesbegründung ist das nicht der Fall. Es gibt also schon jetzt unterschiedliche Interpretationen des Gesetzes. Das unklar formulierte Gesetz wird absehbar zu unterschiedlichen Auslegungen und vielen Klagen führen - mit Absicht?
Der Normenkontrollrat bemängelt ebenso wie NGOs den extremen Bürokratieaufwand. Für die Erteilung eines Visums isr ein kaum realistisch durchführbares Verwaltungsverfahren vorgesehen. Ausländerbehörden, Botschaften und Bundesverwaltungsamt sollen die Integrationsmerkmale einerseits und die humanitären Gründe andererseits sowohl bei den Zuziehenden als auch bei den hier lebenden Angehörigen prüfen. Eigens dafür soll zusätzliches Personal bei den ohnehin überlasteten Botschaften, den Ausländerbehörden und beim  Bundesverwaltungsamt erst noch eingestellt werden und eine IT-Software entwicklet werden, zudem sollen die Geheimdienste am Visaverfahren beteiligt werden.
Der UNHCR schlägt stattdessen ein einfaches, für alle Beteiligten nachvollziehbares Verfahren vor, zuerst in Familienkonstellationen mit Kindern den Nachzug zu gestatten, danach in allen anderen Fällen, und die Visa in der Reihenfolge der Wartezeit zu erteilen, gerechnet ab dem Datum des Asylantrags in Deutschland. Geschwisterkinder müssten stets in den Familiennachzug einbezogen werden. Auch in einem Drittstaat während der oft langen Flucht geschlossene Ehen müssten anerkannt werden. Wenn Lebensunterhaltssicherung und Wohnung vorhanden seien, müsse unabhängig davon in jedem Fall der Familiennachzug genehmigt werden.


Gesetzentwurf Kabinettbeschluss, Stand 9.5.2018
PM Pro Asyl 9.5.2018: Syrische Flüchtlinge werden zerrieben, Familien für Jahre getrennt

Gesetzentwurf des BMI, Stand 30.04.18
Stellungnahmen der Verbände dazu:
Pro Asyl, Caritas, ev. + kath. Kirche, Terres des Hommes, amnesty, dpw, BDVR, B-UMF

Gesetzentwurf des BMI, Stand 21.03.18
Pressemitteilung PRO ASYL 5.4.2018: Soziale Selektion würde den Familiennachzug endgültig ad absurdum führen



4.
Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten bis Juli 2018

BGBl. v. 15.03.2018, in Kraft seit 16.03.2018.

Schreiben MdB Ulla Jelpke v. 02.03.2018 an Bundespräsident Frank Walter Steinmeier mit der Bitte, die vorgetragenen Zweifel am verfassungkonformen Zustandekommen und Inhalt des Gesetzes bei der Ausfertigung des Gesetzes zu prüfen.

Berlin stimmte am 3.3.2018 im Bundesrat entgegen dem r2g Koalitionsvertrag für die weitere Aussetzung des Familiennachzugs!

2. und 3. Lesung im Bundestag am 1.2.2018, Protokoll
. Beschlossen wurde mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD der vom Hauptausschuss gemäß BT-Drs. 19/586 modifizierte Entwurf der CDU/CSU. Der Entwurf ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

§ 104a Abs 13 AufenthG wird dahingehend geändert, dass über den 16.03.2018 hinaus der Familiennachzug
zu subsidiär Schutzberechtigten bis zum 31.07.2018 weiterhin vollständig ausgesetzt bleibt. Ab dem 01.08.2018 können bis zu 1000 Aufenthaltserlaubnisse/Monat zum Familiennachzug erteilt werden, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Das Nähere soll ein noch zu erlassendes Bundesgesetz regeln.

Bericht zur Beratung im Hauptausschuss BT-Drs. 19/595, Beschlussempfehlung
modifizierter Entwurf der CDU/CSU BT-Drs. 19/586.

Anhörung im Hauptausschuss am 29.01.2018, Protokoll, Stellungnahmen: Landkreistag, Dt. Städte- und Gemeindebund, AFD Dieter Amman, DIMR, UNHCR, EKD + Kath Kirche, Prof. Zimmermann, Prof. Thym, Prof. Hailbronner.

Gesetzentwürfe CDU/CSU BT-Drs. 19/439, FDP
BT-Drs. 19/425, AFD BT-Drs. 19/182, Linke BT-Drs. 19/241, Grüne BT-Drs. 19/454. Die SPD hat keinen Entwurf vorgelegt.

Anträge Grüne und Linke 2016/2017 - Familiennachzug zu Flüchtlingen erleichtern

Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben am 26.04.2017 im Innenausschuss des Bundestages beschlossen, die Anträge von Grünen und Linken vorerst nicht wie vorgesehen dem Bundestag zur Abstimmung vorzulegen und so den Familiennachzug weiter zu verhindern.

Öffentliche Anhörung am 20. März 2017
zum Gesetzentwurf BT-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des AufenthG - "Familiennachzug für subsidär Geschützte", BT Drs. 18/10044 v. 19.10.2016, und zum Entschließungsantrag BT-Fraktion die Linke, "Familiennachzug zu Flüchtlingen uneingeschränkt gewährleisten", BT Drs. 18/10243 v. 8.11.2016.

Stellungnahmen: AWO, Diakonie, DAV, Jesuiten, DIMR, EKD und Kath. Büro, Städtetag, Prof. Hailbronner, UNHCR
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion die Linke "Verstärkte Erteilung subsidiären Schutzes für syrische Flüchtlinge und Einschränkung des Familiennachzugs", BT-DRs. 18/11473 vom 10.03.2017

Appell des Flüchtlingsrat Berlin vom 24.02.2017 an die SPD-Fraktion im Bundestag:
Verwirklichen Sie das Recht auf Familienleben für subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge!


 
5. GEAS - Entwürfe der EU-Kommission für ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem


Geplant sind neue EU-Verordnungen zum Asylverfahren, Flüchtlingsschutz, Asylaufnahnebedingungen und Asylzuständigkeit (Dublin VO), die viel weitgehender als bisher die Spielräume der nationalen Gesetzgeber einengen und an deren Stelle unmittelbares EU-Recht setzen.
Folgende Verschärfungen drohen dabei, vgl. die lesenswerte Stellungnahme der Diakonie:
Anhörung des Innenausschusses am 18.04.2018 zum GEAS - Einladung
Die Anhörung ist hier als Video-Stream verfügbar (CDU-Seif und Prof. Thym zu Leistungstreichungen ab 1:05:35): https://dbtg.tv/cvid/7216058

Engagierte für die Rechte der Geflüchteten traten bei der Anhörung nur Diakonie und dpw ein. Der UNHCR wurde merkwürdigerweise garnicht erst eingeladen. Der Vertreter der Europäischen Stabilitätsinitiative ESI forderte eine wirksamere Durchsetzung von Abschiebungen in die Türkei und in Afrikanische Staaten, um Kapazitäten für die Aufnahme wirklich Schutzbedüftiger zu schaffen.

Die diesmal gleich zu dritt angereisten konservativen Professoren aus Konstanz scheinen mit großer Lust an der systematischen Zersetzung internationalen und EU-Flüchtlingsrechts zu arbeiten. Professor Thym forderte in seinem Redebeitrag (S. 6 - 8 in seinem Gutachten) eine Änderung des AsylbLG, um Asylsuchenden im Dublin-Verfahren nach dem Vorbild der Hartz IV Neuregelungen für bisher nicht erwerbstätige Unionsbürger die Existenzsicherung ganz zu verweigern, sie obdachlos auszusetzen und auszuhungern. Thym führte entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.7.2012 zum für Asylsuchende gleichermaßnen maßgeblichen Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum aus, dass „nur, wer dazugehört, in einem werthaltigeren Sinn“, einen Anspruch auf die vollen Leistungen habe. Die Menschenwürde werde nicht verletzt, da es um die „Intensität der Bindung an die deutsche Gesellschaft“ gehe...  CDU-MdB Seif schlug dies gleich für alle ausreisepflichtigen Flüchtlinge vor. Ein AFD-Vertreter verglich Flüchtlinge mit Bankräubern, ohne dafür von der Ausschussvorsitzenden gerügt zu werden.

Anträge der Grünen und der Linken.
Stellungnahmen Diakonie, dpw, Prof. Lübbe, PRO ASYL, Landkreistag, Prof. Hailbronner, Prof. Kau, Prof. Thym, G. Knaus Europ. Stabilitätsinitiative ESI, D. Amann (AFD).
Zusammenfassender Bericht in "heute im Bundestag".

Rechtsgutachten RA Dr. Marx v. 07.03.18 zur Drittstaatenregelung
Rechtsgutachten RA Dr. Marx v. 12.04.18 zur offenen Fragen zum GEAS

Positionspapier Verbände/NGOs v. 25.01.17 zur Reform des GEAS

Entwurf Neufassung VO Asylzuständigkeit - Dublin IV
  Stellungnahme PROASYL und Verbände zum Entwurf Dublin IV VO
Entwurf Neufassung VO Eurodac
Entwurf VO Asylverfahren neu - ersetzt RL Asylverfahren
Entwurf VO Flüchtlingsschutz neu - ersetzt RL Flüchtlingsschutz (QualifikationsRL)
Entwurf Neufassung AsylaufnahmeRL
Entwurf Änderungen Schengen VO