Gesetzgebung im Asyl-, Aufenthalts- und
Sozialrecht für Migranten und Flüchtlinge ab 2018
- Stand 16. September 2018 -
Hinweis: Gesetzgebung bis Herbst 2017 haben
wir hier
dokumentiert.
1. Entwurf Dritte Änderung AsylG -
Mitwirkungspflichten anerkannter Flüchtlinge im
Widerrufsverfahren
2. Entwurf Gesetz zur Einstufung
Georgiens, Algeriens, Marokkos und Tunesiens als
sichere Herkunftsstaaten
3. Gesetz zur Neuregelung des
Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ab August 2018
4. Gesetz
zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu
subsidiär Schutzberechtigten bis Juli 2018
5. GEAS -
Entwürfe der EU-Kommission für ein Gemeinsames
Europäisches Asylsystem
1. Entwurf Dritte
Änderung AsylG - Mitwirkungspflichten anerkannter Flüchtlinge im
Widerrufsverfahren
Gesetzentwurf
der Bundesregierung, BR-Drs. 381/18 vom 10.08.2018
Referentenentwurf
der Bundesinnenministeriums, Juli 2018
Pressemitteilung Pro
Asyl v. 2.8.2018
Ziel ist in großem Umfang - die Rede ist von 500.000 Verfahren -
Identität und Schutzberechtigung anerkannter Flüchtlinge zu
überprüfen. Über 100 neue Stellen sollen dafür beim BAMF geschaffen
werden. Anerkante Flüchtlinge werden zur Mitwirkung an
Überprüfungsverfahren verpflichtet - und
sollen künftig ihren Status schon allein auf Grundlage einer
»Nichtbetreibensfiktion« verlieren können.
2. Entwurf Gesetz zur
Einstufung Georgiens, Algeriens, Marokkos und Tunesiens als
sichere Herkunftsstaaten
Gesetzentwurf
der Bundesregierung, BR-Drs. 380/18 vom 10.08.2018
Pressemitteilung
BMI v. 18.07.2018
Stellungnahme
Deutscher Anwaltverein, September 2018
Stellungnahme
amnesty international, Juli 2018
Stellungnahme
LSVD, Juli 2018
Stellungnahme
KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.,
Juli 2018
Stellungnahme
PRO ASYL, Juli 2018
Stellungnahme
Diakonie, Juli 2018
Stellungnahme
Caritas, Juli 2018
KOK-Kurzstellungnahme sichere Herkunftsstaaten_Juli 2018
Referentenentwurf der Bundesinnenministeriums, Juni 2018
3. Gesetz zur Neuregelung des
Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ab
August 2018
BGBl - Gesetz
vom 12.07.2018, in Kraft ab 1.8.2018
Erläuterungen PRO ASYL v. 1.8.2018: Glücksrad
Familiennachzug: Konsequenzen der Neuregelung für subsidiär
Schutzberechtigte
Rundschreiben des BMI v. 13.07.2018 an die
Bundesländer mit interpretierenden
Hinweisen und Checkliste zur Umsetzung des Gesetzes
Informationen zum Verfahren - offenbar aus dem Auswärtigen
Amt - zur
Umsetzung des Gesetzes
Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 4.
Juni 2018, BT-Drs.
19/2438
Gesetzentwurf FDP BT-Drs.
19/2523, Gesetzentwurf Die Linke BT-Drs.
19/2515
Beschlussempfehlung des Innenausschusses: Zustimmung zum
Entwurf der Bundesregierung mit nur ganz geringfügigen Änderungen, BT-Drs.
19/2740 v. 13.06.2018.
Stellungnahme des Bundesrates mit begründeten Änderungsvorschlägen:
Bundesregierung lehnt alle Vorschläge ab, BT-Drs
19/2702 v. 13.06.2018.
Sachverständigenanhörung zum "Familiennachzugsneuregelungsgesetz" im
Ausschuss für Inneres und Heimat am 11.06.2018. Einladung,
Stellungnahmen Normenkontrollrat
in BT-Drs. 19/2438 S. 29ff., UNHCR,
PRO
ASYL, Städte
und Gemeindebund, Landkreistag,
Prof.
Kau, Prof.
Thym, Prof.
Hailbronner, Engelhardt
Mazanke, Nele
Allenberg Willkommenszentrum Berlin, Ärzte
ohne Grenzen, Diakonie,
Deutsches
Kinderhilfswerk
Video-Mitschnitt
der 3stündigen Anhörung.
Kurzbericht auf bundestag.de von der Anhörung am 11.06.2018. Nebenbei wurde bekannt, dass
das BMI wesentliche Regelungsinhalte (Ranking der Kriterien für
den Familiennachzug und Auswahlentscheidung durch das
Bundesverwaltungsamt) am Gesetzgeber vorbei im Rahmen einer Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung
festlegen will. Nähere Auskünfte hierzu verweigerte der
anwesende Innenstaatssekretär den Abgeordneten.
Laut Stellungnahme Städte- und Gemeindebund
hängt der Familiennachzug vom Nachweis der
Lebensunterhaltssicherung und einer Wohnung ab, laut
Gesetzesbegründung ist das nicht der Fall. Es gibt also schon
jetzt unterschiedliche Interpretationen des Gesetzes. Das unklar
formulierte Gesetz wird absehbar zu unterschiedlichen Auslegungen
und vielen Klagen führen - mit Absicht?
Der Normenkontrollrat bemängelt ebenso wie NGOs den
extremen Bürokratieaufwand. Für die Erteilung eines Visums isr ein
kaum realistisch durchführbares Verwaltungsverfahren
vorgesehen. Ausländerbehörden, Botschaften und
Bundesverwaltungsamt sollen die Integrationsmerkmale einerseits
und die humanitären Gründe andererseits sowohl bei den Zuziehenden
als auch bei den hier lebenden Angehörigen prüfen. Eigens dafür
soll zusätzliches Personal bei den ohnehin überlasteten
Botschaften, den Ausländerbehörden und beim
Bundesverwaltungsamt erst noch eingestellt werden und eine
IT-Software entwicklet werden, zudem sollen die Geheimdienste am
Visaverfahren beteiligt werden.
Der UNHCR schlägt stattdessen ein einfaches, für alle
Beteiligten nachvollziehbares Verfahren vor, zuerst in
Familienkonstellationen mit Kindern den Nachzug zu gestatten,
danach in allen anderen Fällen, und die Visa in der Reihenfolge
der Wartezeit zu erteilen, gerechnet ab dem Datum des Asylantrags
in Deutschland. Geschwisterkinder müssten stets in den
Familiennachzug einbezogen werden. Auch in einem Drittstaat
während der oft langen Flucht geschlossene Ehen müssten
anerkannt werden. Wenn Lebensunterhaltssicherung und Wohnung
vorhanden seien, müsse unabhängig davon in jedem Fall der
Familiennachzug genehmigt werden.
Gesetzentwurf Kabinettbeschluss, Stand
9.5.2018
PM Pro Asyl 9.5.2018:
Syrische
Flüchtlinge werden zerrieben, Familien für Jahre getrennt
Gesetzentwurf des BMI, Stand
30.04.18
Stellungnahmen der Verbände dazu: Pro
Asyl, Caritas,
ev.
+ kath. Kirche, Terres
des Hommes, amnesty,
dpw,
BDVR,
B-UMF
Gesetzentwurf des BMI, Stand
21.03.18
Pressemitteilung PRO ASYL 5.4.2018: Soziale
Selektion würde den Familiennachzug endgültig ad absurdum führen
4. Gesetz
zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu
subsidiär Schutzberechtigten bis Juli 2018
BGBl.
v. 15.03.2018, in Kraft seit 16.03.2018.
Schreiben MdB
Ulla Jelpke v. 02.03.2018 an Bundespräsident Frank
Walter Steinmeier mit der Bitte, die vorgetragenen Zweifel am
verfassungkonformen Zustandekommen und Inhalt des Gesetzes bei
der Ausfertigung des Gesetzes zu prüfen.
Berlin
stimmte am 3.3.2018 im Bundesrat entgegen dem r2g
Koalitionsvertrag für die weitere Aussetzung des
Familiennachzugs!
2. und 3. Lesung im Bundestag am 1.2.2018, Protokoll.
Beschlossen wurde mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD
der vom Hauptausschuss gemäß BT-Drs.
19/586 modifizierte
Entwurf der CDU/CSU. Der Entwurf ist im Bundesrat nicht
zustimmungspflichtig.
§ 104a Abs 13 AufenthG wird dahingehend geändert, dass
über den 16.03.2018 hinaus der Familiennachzug zu
subsidiär Schutzberechtigten bis
zum 31.07.2018 weiterhin
vollständig ausgesetzt bleibt. Ab dem 01.08.2018 können
bis zu 1000 Aufenthaltserlaubnisse/Monat zum
Familiennachzug erteilt werden, ein Rechtsanspruch
besteht jedoch nicht. Das Nähere soll ein noch zu
erlassendes Bundesgesetz regeln.
Bericht zur Beratung im
Hauptausschuss BT-Drs.
19/595, Beschlussempfehlung modifizierter
Entwurf der CDU/CSU BT-Drs.
19/586.
Anhörung im Hauptausschuss am 29.01.2018, Protokoll,
Stellungnahmen: Landkreistag,
Dt.
Städte- und Gemeindebund, AFD
Dieter Amman, DIMR,
UNHCR,
EKD
+ Kath Kirche, Prof.
Zimmermann, Prof.
Thym, Prof.
Hailbronner.
Gesetzentwürfe CDU/CSU BT-Drs.
19/439, FDP BT-Drs.
19/425, AFD BT-Drs.
19/182, Linke BT-Drs.
19/241, Grüne BT-Drs.
19/454. Die SPD hat keinen
Entwurf vorgelegt.
Anträge Grüne und Linke
2016/2017 - Familiennachzug zu Flüchtlingen erleichtern
Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU
und SPD haben am
26.04.2017 im Innenausschuss des Bundestages beschlossen,
die Anträge von Grünen und Linken vorerst nicht wie vorgesehen dem
Bundestag zur Abstimmung vorzulegen und so den Familiennachzug
weiter zu verhindern.
Öffentliche Anhörung am 20. März 2017 zum Gesetzentwurf
BT-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des AufenthG - "Familiennachzug
für subsidär Geschützte", BT
Drs. 18/10044 v. 19.10.2016, und zum Entschließungsantrag
BT-Fraktion die Linke, "Familiennachzug zu
Flüchtlingen uneingeschränkt gewährleisten", BT
Drs. 18/10243 v. 8.11.2016.
Stellungnahmen: AWO,
Diakonie,
DAV,
Jesuiten,
DIMR,
EKD
und Kath. Büro, Städtetag,
Prof.
Hailbronner, UNHCR
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
die Linke "Verstärkte Erteilung subsidiären Schutzes für
syrische Flüchtlinge und Einschränkung des Familiennachzugs",
BT-DRs.
18/11473 vom 10.03.2017
Appell des Flüchtlingsrat Berlin vom 24.02.2017 an die
SPD-Fraktion im Bundestag:
Verwirklichen
Sie das Recht auf Familienleben für subsidiär
schutzberechtigte Flüchtlinge!
5. GEAS -
Entwürfe der EU-Kommission für ein Gemeinsames Europäisches
Asylsystem
Geplant sind neue EU-Verordnungen zum Asylverfahren,
Flüchtlingsschutz, Asylaufnahnebedingungen und Asylzuständigkeit
(Dublin VO), die viel weitgehender als bisher die Spielräume der
nationalen Gesetzgeber einengen und an deren Stelle unmittelbares
EU-Recht setzen.
Folgende Verschärfungen drohen dabei, vgl. die lesenswerte
Stellungnahme der Diakonie:
- ein Vorverfahren an der Grenze in der EU
für spontan einreisende Asylsuchende, um Flüchtlinge ggf.
ohne inhaltliche Prüfung der Schutzbedürftigkeit in sichere
Drittstaaten zurückzuverweisen,
- eine Absenkung der Kriterien des Schutzes für
Asylsuchende in einem Drittstaat oder Herkunftsstaat, auch
Teilbereiche oder Orte eines Dritt- oder Herkunftsstaates
könnten als sicher erklärt werden,
- die Verbindung eines Asylsuchenden mit dem
Drittstaat, in den zurückgeschoben werden soll, auf den
reinen Transit zu reduzieren oder ganz wegfallen zu lassen,
sodass – nach australischem Vorbild – Asylsuchende in
beliebige Drittstaaten abgeschoben werden könnten, mit denen
ein entsprechendes Migrationsabkommen besteht,
- Asylsuchende im Dublinverfahren ganz von
existenzsichernden Leistungen auszuschließen und ihnen nur
gesundheitliche Versorgung zu gewähren, und
- die bisherigen Fristen nach der Dublin-VO für
die automatische Zuständigkeit von Mitgliedstaaten ganz
abzuschaffen, sodass Asylsuchende ewig im Dublinverfahren
verbleiben können und Gefahr laufen, „Refugees in Orbit“ zu
werden.
Anhörung des Innenausschusses am 18.04.2018 zum GEAS - Einladung
Die Anhörung ist hier als Video-Stream verfügbar (CDU-Seif
und Prof. Thym zu Leistungstreichungen ab 1:05:35): https://dbtg.tv/cvid/7216058
Engagierte für die Rechte der Geflüchteten traten bei der Anhörung
nur Diakonie und dpw ein. Der UNHCR wurde merkwürdigerweise garnicht
erst eingeladen. Der Vertreter der Europäischen
Stabilitätsinitiative ESI forderte eine wirksamere Durchsetzung von
Abschiebungen in die Türkei und in Afrikanische Staaten, um
Kapazitäten für die Aufnahme wirklich Schutzbedüftiger zu schaffen.
Die diesmal gleich zu dritt angereisten konservativen Professoren
aus Konstanz scheinen mit großer Lust an der systematischen
Zersetzung internationalen und EU-Flüchtlingsrechts zu arbeiten.
Professor Thym forderte in seinem Redebeitrag (S. 6 - 8 in seinem
Gutachten) eine Änderung des AsylbLG, um Asylsuchenden im
Dublin-Verfahren nach dem Vorbild der Hartz IV Neuregelungen für
bisher nicht erwerbstätige Unionsbürger die Existenzsicherung ganz
zu verweigern, sie obdachlos auszusetzen und auszuhungern. Thym
führte entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom
18.7.2012 zum für Asylsuchende gleichermaßnen maßgeblichen
Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum aus, dass „nur,
wer dazugehört, in einem werthaltigeren Sinn“, einen Anspruch
auf die vollen Leistungen habe. Die Menschenwürde werde nicht
verletzt, da es um die „Intensität der Bindung an die deutsche
Gesellschaft“ gehe... CDU-MdB Seif schlug dies gleich
für alle ausreisepflichtigen Flüchtlinge vor. Ein AFD-Vertreter
verglich Flüchtlinge mit Bankräubern, ohne dafür von der
Ausschussvorsitzenden gerügt zu werden.
Anträge der Grünen
und der Linken.
Stellungnahmen Diakonie,
dpw,
Prof.
Lübbe, PRO
ASYL, Landkreistag,
Prof.
Hailbronner, Prof.
Kau, Prof.
Thym, G.
Knaus Europ. Stabilitätsinitiative ESI, D.
Amann (AFD).
Zusammenfassender Bericht in "heute
im Bundestag".
Rechtsgutachten RA Dr. Marx v. 07.03.18 zur Drittstaatenregelung
Rechtsgutachten RA Dr. Marx v. 12.04.18 zur offenen
Fragen zum GEAS
Positionspapier Verbände/NGOs v. 25.01.17 zur Reform
des GEAS
Entwurf Neufassung
VO Asylzuständigkeit - Dublin IV
Stellungnahme
PROASYL und Verbände zum Entwurf Dublin IV VO
Entwurf Neufassung
VO Eurodac
Entwurf VO
Asylverfahren neu - ersetzt RL Asylverfahren
Entwurf VO
Flüchtlingsschutz neu - ersetzt RL Flüchtlingsschutz
(QualifikationsRL)
Entwurf Neufassung
AsylaufnahmeRL
Entwurf Änderungen
Schengen VO