Geplante Verschärfung des AsylbLG ab 1.1.2017
Abgelehnt
im Bundesrat am 16.12.2016 > Der
Gesetzentwurf geht nun in den Vermittlungsausschuss.
Stellungnahmen Sachverständige
AS-Ausschuss Bundestag 28.11.2016
Tagesordnung Anhörung
AS-Ausschuss Bundestag 28.11.2016
Stellungnahme Bundesrats-
AS-Ausschuss vom 24.10.2016
"Die spezielle (abgesenkte) Bedarfsstufe für
Leistungsbezieher/innen in Gemeinschaftsunterbringung, die nicht
in einer Paarbeziehung leben, basiert auf sachlich nicht
gerechtfertigten Annahmen und ist aufzuheben."
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Kürzung der Regelsätze
für Geflüchtete in Sammelunterkünften,
Wortlaut und Begründung Entwurf BundestagsDrs.
18/9984 vom 17.10.2016
Änderungen durch AS-Ausschuss BundestagsDrs.
18/10521 vom 30.11.2016
Beschlossen vom Bundestag in 2. und 3. Lesung am 1.12.2016, vgl. Protokoll
Bundestagsdebatte 1.12.2016.
PRO ASYL fordert Bundesländer und Bundestag auf, das
Gesetz zu stoppen - Pressemitteilung
PRO ASYL 22.09.2019
Ein Heim ist keine WG - Geld für
Flüchtlinge wird gekürzt, TAZ 23.09.2016
Stellungnahmen zum zugrundeliegenden Referentenentwurf des BMAS
zur Kürzung der Regelsätze für Geflüchtete in Sammelunterkünften:
dpw,
Diakonie,
Jesuiten
Tabellen
Bedarfssätze AsylbLG
2016 und geplante Bedarfssätze
AsylbLG 2017
Referentenentwurf des BMAS, Stand
06.09.2016
Die
Staatssekretärin des BMAS (SPD)
weiß
keine Antwort auf die Frage des Abgeordneten Beck (Grüne)
im Bundestag am
21.09.2016 nach den Gründen
für die geplanten Kürzungen für Asylbewerber
.
"Leistungen für Asylbewerber werden angepasst",
Pressemitteilung
BMAS vom 21.09.2016
Das BMAS begründet seinen Entwurf zynischerweise mit geplaten
Kürzungen für behinderte Menschen:
"Wie im RBEG gibt es künftig auch im AsylbLG eine Bedarfsstufe
für Erwachsene, die außerhalb von Wohnungen leben und denen
allein oder zu zweit persönlicher Wohnraum und zusätzliche
Räumlichkeiten zur gemeinschaftlichen Nutzung überlassen sind.
Dies trifft auf Asylsuchende in Sammelunterkünften zu.
Damit erhalten diese in Zukunft nur noch
Regelbedarfsstufe 2 (in Höhe von 90 Prozent der Bedarfsstufe
für Alleinstehende). Damit wird berücksichtigt, dass
beim Zusammenleben in solchen Wohnformen Synergieeffekte
entstehen, da der Wohnraum gemeinschaftlich genutzt wird und
bestimmte Kosten, etwa für Mediennutzung, aufgeteilt werden.
Stufe 2 gilt künftig für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in
Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften wie
auch z.B. ab 2020 für Menschen mit Behinderungen, die in
einer "neuen Wohnform" nach dem Bundesteilhabegesetz leben."
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Neufestsetzung der Regelbedarfe für 2017 und Änderungen im SGB XII
Der zeitgleich zur AsylbLG-Verschärfung eingebrachte Gesetzentwurf
zum SGB XII und RBEG legt aufgrund einer neuen Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe EVS den Regelbedarf für ALG II und Sozialhilfe
fest, aus dem sodann die nochmals gekürzten AsylbLG-Bedarfssätze
nach dem o.g. Entwurf der Bundesregierung abgeleitet werden. Diese
Armutsregelsätze erfahren berechtigt- und richtigerweise heftige
Kritik. So hat die Diakonie gemeinsam mit Dr. Irene Becker die
Regelsatzberechnung des BMAS geprüft und ist zum Ergebnis gekommen,
dass Erwachsene durch unsachgemäße Abzüge von Bedarfspositionen eine
Kürzung von 147,36 € erfahren. Die Berechnungen der Caritas kommen
auf einen zusätzlichen Bedarf von 60 Euro im Monat.
Zur Kritik siehe die Seite von Tacheles
Wuppertal.
Stellungnahmen dazu:
DW und Prof. Irene Becker; Caritas;
Kommentar
Dr. Kramer Caritas; VAMV.