Stellungnahmen der Verbände zur
Aufhebung des AsylbLG - Mai 2009
Flüchtlingsrat
Berlin
Der Flüchtlingsrat
stellt fest,
dass der Gesetzgeber mit dem Ausbildungs- und Arbeitsverbot, der
Umverteilung und Residenzpflicht sowie der Einweisung in
Gemeinschaftsunterkünfte die Notlage der von den
Leistungseinschränkungen des Asylbewerberleistungsgesetzes
betroffenen Füchtlinge künstlich erzeugt hat und weiter
perpetuiert. Dies solle der Abschreckung anderer Flüchtlinge
dienen. Die über Jahre hinweg praktizierte Ausgrenzung von der
Teilhabe an allen Bereichen des Lebens in der Gesellschaft mache die
davon betroffenen Flüchtlinge auf Dauer psychisch und physisch
krank, bis hin zur Erwerbsunfähigkeit.
> Stellungnahme Flüchtlingsrat
Berlin zur Ausschussanhörung am
04.05.2009
BAGFW
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
Die in der BAGFW
vertretenen Verbände "begrüßen und unterstützen
mit Nachdruck" den Gesetzentwurf der
Grünen zur Aufhebung des
Es sei fraglich, ob das AsylbLG mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das
AsylbLG verstoße gegen Europa- und Völkerrecht, sei
integrationsfeindlich und eine Kosteneinsparung sei nicht belegbar
> Stellungnahme
BAGFW zur Ausschussanhörung am 04.05.09
Zusammengefasstes Dokument mit diesen und
weiteren Stellungnahmen (EKD, BAMF, Kommunale Spitzenverbände,
Stat. Bundesamt).
Pressemiteilung PRO ASYL v. 04.05.09
> Das
Asylbewerberleistungsgesetz verstößt gegen Europa- und
Völkerrecht
Kritische Expertenstimmen in der Bundestagsanhörung zum
Asylbewerberleistungsgesetz
Hintergrund
Die Fraktion der
Grünen hat im Bundestag einen Antrag auf
Aufhebung des AsylbLG eingebracht, BT-Drs
16/10837.
Auch die Linksfraktion fordert in einem
Entschießungsantrag vom Bundestag die Aufhebung des AsylbLG, BT-Drs
16/10871.
Aktuelle Angaben zur
Umsetzung des AsylbLG aus Sicht
der Bundesregierung enthält die
Antwort auf eine Große
Anfrage der Linksfraktion, Bt-Drs.
1609018.pdf.
Weitere Daten finden sich in der Antwort auf eine Anfrage der
Grünen zum Thema, Bt-Drs.
1607574.pdf.
Der Bundestagsausschuss
für Arbeit und Soziales führte am
04.05.09
zum
Antrag der Grünen auf
Aufhebung des AsylbLG eine öffentliche
Anhörung durch, zu der die o.g. Stellungnahmen der
Verbände und ExpertInnen vorgelegt
wurden.
Hier ist das Wortpotokoll
der Anhörung.
Die Anträge
werden anschließend im Bundestag beraten. Es ist jedoch damit zu
rechnen, dass die VertreterInnen von SPD, FDP und CDU/CSU an der
Ausgrenzung und Diskriminierung von Flüchtlingen mit
Hilfe des AsylbLG festhalten werden.
Der parlamentseigene Nachrichtendienst
"hib -
heute im bundestag"
berichtete
am
04.05.09
über die Anhörung:
Experten:
Asylbewerberleistungsgesetz kein Anreiz für Flucht
Ausschuss für
Arbeit und Soziales (Anhörung)
Berlin:
(hib/CHE) Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
ist nicht dazu
geeignet, die Einreise von Asylsuchenden nach Deutschland zu reduzieren
- wie ursprünglich vom Gesetzgeber beabsichtigt. Diese Ansicht
vertrat
eine Mehrheit der Sachverständigen in einer öffentlichen
Anhörung des
Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag. Auf der
Tagesordnung stand ein Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen
(16/10837) zur Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Nach
Meinung der Grünen führt dieses 1993 in Kraft getretene
Gesetz zu einem
"diskriminierenden Ausschluss von Asylsuchenden aus der Sozialhilfe und
der Grundsicherung für Arbeitssuchende". Die Leistungen nach dem
AsylbLG würden nur zwei Drittel der Leistungen für
Sozialhilfeempfänger
betragen, außerdem sei die medizinische Versorgung von
Asylsuchenden
und Geduldeten auf die Behandlung "akuter Schmerzzustände"
beschränkt,
schreiben die Abgeordneten in der Begründung für ihren
Entwurf.
Mario
Junglas vom Kommissariat der deutschen Bischöfe betonte in der
Anhörung, die Frage nach der Abschreckungswirkung des Gesetzes sei
so
schwierig zu beantworten, wie die Fluchtgründe unterschiedlich
seien.
"Die Menschen kommen nicht mit einem sozialrechtlichen Kalkül,
sondern
aufgrund einer Notsituation", sagte Junglas. Ulrich Becker,
Geschäftsführender Direktor des Max-Planck-Instituts für
ausländisches
und internationales Sozialrecht, sagte, es gäbe keine empirischen
Befunde für die Anreiz-These. Nele Allenberg vom Rat der
Evangelischen
Kirche in Deutschland wies darauf hin, dass es für
Flüchtlinge aufgrund
der Drittstaatenregelung ohnehin oft schwierig sei, den Ort frei zu
wählen. Eine andere Meinung vertrat dagegen Michael Kleinhans vom
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Er betonte, dass die
Schlepper
sehr genau über die jeweilige sozialrechtliche Gesetzeslage in den
EU-Staaten informiert seien und diese Informationen dann auch an die
Flüchtlinge weitergäben.
Zur
Frage der medizinischen Versorgung bemerkte Schwester Stefanie vom
Kommissariat der deutschen Bischöfe: "Vor allem Kinder leiden sehr
unter der eingeschränkten Versorgung." Für die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege verwies Heinz
Knoche darauf, dass aufgrund der Regelungen des AsylbLG wichtige
medizinisch-therapeutische Behandlungen oft jahrelang verweigert
würden. "Es wird hingenommen, dass Menschen über viele Jahre
an
schweren Krankheiten leiden", sagte er.
Bezogen
auf die Gemeinschaftsunterbringung in Heimen stellte Georg Classen vom
Flüchtlingsrat Berlin fest: "Es dient nicht der Integration der
Flüchtlinge, in eine Gemeinschaftsunterkunft in der Uckermark
eingewiesen zu werden." Die im AsylbLG geregelte Residenzpflicht, das
Verbot einer Ausbildung und der Bezug von Leistungen in Form von
Sachmitteln über einen längeren Zeitraum würden die
Flüchtlinge krank
machen. Uda Bastians-Osthaus von der Bundesvereinigung der kommunalen
Spitzenverbände betonte dagegen, bei den Asylsuchenden hätten
es die
Kommunen mit Menschen zu tun, bei denen nicht klar ist, wie lange sie
sich in Deutschland aufhalten werden. "Die
Gemeinschaftsunterkünfte
sind deshalb eine praktische Notwendigkeit", sagte Bastians-Osthaus.
Ihr Nachteil sei eine "gewisse Stigmatisierung", das sei eine Frage der
Abwägung für die Kommunen.
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