Asylanträge deutlich rückläufig
Im August 2002 haben 5.780 Personen Asyl beantragt. Die Zahl der Asylbewerber ist somit im Vergleich zum Vorjahresmonat deutlich gesunken, und zwar um 3.358 Personen (-36,7 Prozent). Gegenüber dem Vormonat diesen Jahres sind die Asylanträge ebenfalls noch einmal um 167 Personen (-2,8 Prozent) gesunken. Damit sank die Zahl der Asylbewerber in diesem Jahr im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres um 10.065 Personen oder -17,4 Prozent.
"Die weiterhin deutlich rückläufigen Zahlen belegen, dass das Zuwanderungsgesetz seinen Gesetzeszweck sichtbar erfüllt. Es hat schon heute steuernde und begrenzende Wirkung auf die Zuwanderung nach Deutschland - allen böswilligen gegenläufigen Behauptungen der Union zum Trotz. In den letzten beiden Jahren kamen jeweils in der zweiten Jahreshälfte deutlich mehr Asylbewerber nach Deutschland als im jeweiligen ersten Halbjahr. In diesem Jahr ist der Trend nun auch in der zweiten Jahreshälfte rückläufig. Die Union muss endlich anerkennen, dass ihre Horrorszenarien jeder Grundlage entbehren," sagte Bundesinnenminister Otto Schily in Berlin. "Bemerkenswert ist auch folgender Vergleich: von Januar bis August 2002 kamen 47.938 Asylbewerber nach Deutschland, im selben Zeitraum 1998, dem letzten Jahr der Regierungszeit von Helmut Kohl, waren es 59.598, also knapp 20 % mehr. Hier zeigt sich, dass diese Bundesregierung bei der Begrenzung und Steuerung der Zuwanderung deutlich erfolgreicher ist als die Vorgängerregierung," unterstrich Schily.
Die Zahlen im einzelnen:
I.Aktueller Monat
1. Beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge haben im August 2002 5.780 Personen (Juli: 5.947 Personen) Asyl beantragt. Damit hat sich die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 167 (-2,8 Prozent) verringert. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (August 2001: 9.138) ist die Zahl der Asylbewerber im August 2002 um 3.358 (-36,7 Prozent) gesunken.
2. Hauptherkunftsländer im August 2002 waren:
Zum Vergleich
Juni Juli August
1. Irak
726 757 910
2.Türkei 737
839 750
3. BRep. Jugoslawien 507
554 551
4. Russische Föderation
319 397 324
5. Iran 147
248 231
6. Vietnam 133
173 193
7. Aserbaidschan 163
141 181
8. Afghanistan 231
240 170
9. Georgien 99
118 150
10. Syrien 268
190 145
3. Im August 2002 wurden neben den
5.780 Erstanträgen 1.620 Folgeanträge beim Bundesamt für
die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gestellt.
4. Im August 2002 hat das Bundesamt über die Anträge von 11.276 Personen (Vormonat: 9.691) entschieden.
Als Asylberechtigte anerkannt wurden 135 Personen (1,2 Prozent). Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes erhielten 143 Personen (1,3 Prozent). Abgelehnt wurden die Anträge von 6.239 Personen (55,3 Prozent). Auf sonstige Weise erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 4.759 Personen (42,2 Prozent).
Bei 131 Personen (1,2 Prozent)
hat das Bundesamt im August 2002 Abschiebungshindernisse im Sinne von §
53 des Ausländergesetzes festgestellt.
II.Laufendes Jahr
Für den Zeitraum Januar bis August 2002 ergeben sich folgende Zahlen:
1.In der Zeit von Januar bis August 2002 haben insgesamt 47.938 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (58.003 Personen) bedeutet dies einen Rückgang um 10.065 Personen (-17,4 Prozent).
Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis August 2002:
1. Irak 7.122
Personen
2. Türkei 6.584
Personen
3. BRep. Jugoslawien
4.652 Personen
4. Russ. Föderation
2.730 Personen
5. Afghanistan 2.182
Personen
6. Iran 1.711
Personen
7. Vietnam 1.464
Personen
8. Indien 1.392
Personen
9. Syrien 1.285
Personen
10. Algerien 1.277
Personen
2.Im Zeitraum von Januar bis August 2002
hat das Bundesamt 93.383 Entscheidungen getroffen. 1.768 Personen (1,9
Prozent) wurden als Asylberechtigte anerkannt.
3.334 Personen (3,6 Prozent) erhielten
Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 des
Ausländergesetzes. 55.904 Asylanträge
(59,8 Prozent) wurden abgelehnt. 32.377 (34,7 Prozent) wurden durch formelle
Verfahrensbeendigungen (z.B. Antragsrücknahmen) erledigt.
Bei 1.041 Personen hat das Bundesamt in
der Zeit von Januar bis August 2002
Abschiebungshindernisse im Sinne von §
53 des Ausländergesetzes festgestellt.
3.Die Zahl der Personen, über
deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende August 2002
42.560 (41.701 Erstanträge und 859 durchzuführende Folgeverfahren).
Zudem liegen dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge 13.656 Asylfolgeanträge vor, bei denen noch nicht
entschieden ist, ob ein Folgeverfahren durchgeführt wird.