Ratgeber für Geflüchtete in Berlin

Herausgeber: Flüchtlingsrat Berlin, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
www.fluechtlingsrat-berlin.de

2. Auflage November 2017
Text und ©: Georg Classen
Nachdruck auch auszugsweise nur mit Genehmigung des Autors.
Neu eingearbeitet sind die neue AV Wohnen Berlin (Mietobergrenzen ab 1.1.2018), die Restriktionen durch die Etablierung von neuen "Erstaufnahmeeinrichtungen" in Berlin, sowie die Hartz-IV Regelsätze ab 1.1.2018.
Druck und Vertrieb der 2. Auflage erfolgen aus Eigenmitteln des Flüchtlingsrates Berlin. Die Vorauflage wurde aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds AMIF der Europäischen Union kofinanziert.

Preis: 5 Euro, mit Versand 6 Euro.
Bestellungen per Email mit Betreff "Bestellung" an buero@fluechtlingsrat-berlin.de.

Wir verschicken pro Bestellung maximal 4 Stück per Post als Büchersendung.

Bitte überweisen Sie den Betrag vorab auf unser Konto bei der Bank für Sozialwirtschaft Berlin,
IBAN: DE66 1002 0500 0003 2603 03, BIC: BFSWDE33BER
und fügen Ihrer Bestellung eine Kopie, Scan oder Foto des Überweisungsbelegs bei.

Versand (max. 4 Stück) und Abgabe an Institutionen auch auf Rechnung.  


Mehr als 4 Exemplare gern per Abholung in unserem Büro, Überweisung oder Barzahlung, bitte vorher anrufen: 030 224 76 309/311.

Der Ratgeber will Geflüchteten und ihren haupt- und ehrenamtlichen UnterstützerInnen helfen, sich im "Dschungel" der deutschen Gesetze, Vorschriften und Behörden zurechtzufinden. Mit "Flüchtlingen" bzw. "Geflüchteten" meinen wir alle Menschen, die in Deutschland Schutz suchen. Sie können sich im Asylverfahren befinden, ein Aufenthaltsrecht als anerkannte Flüchtlinge besitzen, eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären oder humanitären Gründen haben, eine Duldung oder Bescheinigung der Ausländerbehörde besitzen, oder ganz ohne Papiere in Berlin leben.
Manche Informationen in diesem Ratgeber gelten nur für Flüchtlinge in Berlin, da die Zuständigkeit der Behörden und die Auslegung der Gesetze in den sechzehn Bundesländern Deutschlands zum Teil unterschiedlich geregelt sind.

KORREKTUR zum Ratgeber, Kapitel 4.2:
Die Niederlassungserlaubnis bei Subsidiärem Schutz richtet sich nach § 26 Abs. 4 AufenthG, nicht wie im Ratgeber unzutreffend beschrieben nach § 26 Abs. 3 AufenthG. Für die Niederlassungserlaubnis gelten dann nicht die gleichen Voraussetzungen wie beim Flüchtlingsschutz, sondern die schwerer zu erfüllenden Voraussetzungen, die im Ratgeber zur Niederlassungserlaubnis bei Abschiebungsverbot erläutert sind.  Die Ausländerbehörde kann daher z.B. auch 60 Rentenbeitragsmonate fordern. Dafür zählen nach Auffassung der Behörde nur (anteilig, z.B. als Arbeitnehmer) selbst gezahlte Beiträge, nicht aber Zeiten des Bezugs von Alg I oder Alg II.

Leseprobe zum Ablauf des Asylverfahrens in Berlin und zur Klage gegen eine Ablehnung des Asylantrags.

Download des kompletten Ratgebers.




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