Ratgeber für Geflüchtete in Berlin
Herausgeber: Flüchtlingsrat Berlin, Greifswalder Str. 4,
10405 Berlin
www.fluechtlingsrat-berlin.de
2. Auflage November 2017
Text und ©: Georg Classen
Nachdruck auch auszugsweise nur mit Genehmigung des Autors.
Neu eingearbeitet sind die neue
AV Wohnen Berlin (Mietobergrenzen ab 1.1.2018), die
Restriktionen durch die Etablierung von neuen
"Erstaufnahmeeinrichtungen" in Berlin, sowie die
Hartz-IV Regelsätze ab 1.1.2018. Druck
und Vertrieb der 2. Auflage erfolgen aus Eigenmitteln
des Flüchtlingsrates Berlin. Die Vorauflage wurde aus
Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds AMIF
der Europäischen Union kofinanziert.
Preis: 5 Euro, mit Versand 6 Euro.
Bestellungen per Email mit Betreff "Bestellung" an
buero@fluechtlingsrat-berlin.de.
Wir verschicken pro Bestellung maximal 4 Stück
per Post als Büchersendung.
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bei der Bank für Sozialwirtschaft Berlin,
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des Überweisungsbelegs bei.
Versand (max. 4 Stück) und Abgabe an
Institutionen auch auf Rechnung.
Mehr
als 4 Exemplare gern per Abholung in
unserem Büro, Überweisung oder Barzahlung, bitte
vorher anrufen: 030 224 76 309/311.
Der Ratgeber will Geflüchteten und ihren haupt- und
ehrenamtlichen UnterstützerInnen helfen, sich im
"Dschungel" der deutschen Gesetze, Vorschriften und
Behörden zurechtzufinden. Mit "Flüchtlingen" bzw.
"Geflüchteten" meinen wir alle Menschen, die in
Deutschland Schutz suchen. Sie können sich im
Asylverfahren befinden, ein Aufenthaltsrecht als
anerkannte Flüchtlinge besitzen, eine
Aufenthaltserlaubnis aus familiären oder humanitären
Gründen haben, eine Duldung oder Bescheinigung der
Ausländerbehörde besitzen, oder ganz ohne Papiere in
Berlin leben. Manche
Informationen in diesem Ratgeber gelten nur für
Flüchtlinge in Berlin, da die Zuständigkeit der Behörden
und die Auslegung der Gesetze in den sechzehn
Bundesländern Deutschlands zum Teil unterschiedlich
geregelt sind.
KORREKTUR zum Ratgeber, Kapitel 4.2:
Die Niederlassungserlaubnis bei Subsidiärem
Schutz richtet sich nach § 26 Abs. 4 AufenthG,
nicht wie im Ratgeber unzutreffend beschrieben nach §
26 Abs. 3 AufenthG. Für die Niederlassungserlaubnis
gelten dann nicht die gleichen Voraussetzungen wie
beim Flüchtlingsschutz, sondern die schwerer zu
erfüllenden Voraussetzungen, die im Ratgeber zur
Niederlassungserlaubnis bei Abschiebungsverbot
erläutert sind. Die Ausländerbehörde kann daher
z.B. auch 60 Rentenbeitragsmonate fordern. Dafür
zählen nach Auffassung der Behörde nur (anteilig, z.B.
als Arbeitnehmer) selbst gezahlte Beiträge, nicht aber
Zeiten des Bezugs von Alg I oder Alg II.
Leseprobe zum
Ablauf
des Asylverfahrens in Berlin und zur
Klage gegen
eine Ablehnung des Asylantrags.
Download des kompletten Ratgebers.
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