FLÜCHTLINGSRAT
BERLIN
Menschenrechte kennen keine
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Berlin, den 5. Juli 2002
Diskriminierende Sachleistungen
für Flüchtlinge in Berlin -
auch von der PDS-Sozialsenatorin?
Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht zwar
vorrangig Sachleistungen für Flüchtlinge vor, ermöglicht
aber bei Vorliegen von "Umständen" - wozu auch eine angespannte Haushaltslage
gehört - eine politische Ermessensentscheidung zugunsten von Barleistungen
(§ 3 Abs. 2 AsylbLG).
Folglich zahlen die meisten Berliner SPD
und PDS-geführten Bezirke Bargeld aus. Ebenso nutzen bundesweit viele
Länder und Kommunen den Ermessensspielraum des Gesetzes und
zahlen die - ohnehin erheblich gekürzte - Sozialhilfe nach AsylbLG
in bar aus (vgl. Anlage).
Berlins Sozialsenatorin Beate Hübner
(CDU) hatte 1997/98 für die der Sozialverwaltung unterstehende Leistungsstelle
für Asylbewerber das Sachleistungsprinzip (Chipkarte) eingeführt.
Dasselbe haben in der Folgezeit auch eine Reihe von Berliner Bezirken getan
(vgl. Anlage).
-
Der Vertrag des Landes mit der Chipkartenfirma
Sodexho für die Leistungsstelle für Asylbewerber läuft aus.
Statt den Vertrag zu kündigen und per Ausführungsvorschrift,
im Rahmen der Kostenerstattung (§ 10 AsylbLG) und ggf. per Änderung
AZG (vgl. Koalitionsvereinbarung) auch die Bezirke zur Bargeldzahlung zu
veranlassen, wurde seitens Sozialverwaltung der Vertrag mit der Chipkartenfirma
um ein Jahr verlängert!
Die Verlängerung auch gegen den Beschluss
des Abgeordnetenhauses vom 21.03.02, wo als Bedingung für die Zustimmung
Berlins zum Zuwanderungsgesetz auch die Prüfung der Bargeldauszahlung
nach AsylbLG im Land Berlin festgelegt wurde.
Für die Betroffenen sind die Leistungen
nach AsylbLG ohnehin erheblich gekürzt. Die Chipkarten sind zusätzlich
auch diskriminierend, und sie bedeuten die Beschränkung des Einkaufs
auf wenige Geschäfte, wozu oft Fahrten mit der BVG nötig sind,
was weitere Kürzungen bewirkt. Für dem gesamten persönlichen
Bedarf, einschließlich BVG-Fahrten, Telefon, Porti, Rechtsanwalt
etc. etc. wird als einziges Bargeld nur noch ein Betrag von 1,36 Euro/Tag
ausgezahlt (BVG-Sozialkarten erhalten in Berlin nach einer ebenfalls weiter
geltenden Regelung von CDU-Senatorin Hübner im Regelfall nur Deutsche
sowie unter das BSHG fallende Ausländer)!
Hinzu kommen weitere Probleme:
-
Die in der Koalitionsvereinbarung festgelegte
Übernahme der Mietkosten für Wohnungen nach § 3 Abs. 2 AsylbLG
wird - mangels Anweisung der Sozialsenatorin - von dem Sozialämtern
weiterhin verweigert und die Betroffenen weiter in - teurere und
in aller Regel schlechtere - Gemeinschaftsunterkünfte eingewiesen.
-
Aushungern und obdachlos Aussetzen - diese
bundesweit einmalig brutale Praxis der Behandlung geduldeter Flüchtlinge
gemäß § 1a AsylbLG wird auch unter der PDS-Senatorin von
vielen Bezirken - vor allem Mitte und Reinickendorf - fortgesetzt.
Der Flüchtlingsrat erwartet von der rot-roten
Koalition im Land Berlin eine humane Flüchtlingspolitik. Dazu gehören
im Bereich der Sozialverwaltung
-
die Auszahlung von Bargeldleistungen nach
§ 3 Abs. 2 AsylbLG,
-
die Übernahme der Mietkosten für
selbst angemietete Wohnungen nach § 3 Abs. 2 AsylbLG,
-
die Gewährung des Existenzminimums auch
in den Fällen des §1a AsylbLG, sowie
-
verbindliche Anweisungen an die Bezirke zur
Umsetzung dieser Grundsätze.
Flüchtlingsrat Berlin
Berlin, 05. Juli 2002
i.A. Georg Classen
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