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Fax: 030- 9027-2715

Herrn Senator
Dr. Ehrhart Körting
Senatsverwaltung für Inneres
Klosterstr. 47

10179 Berlin         Berlin, den ...
 
 
 

Bleiberechtsregelung für langjährig hier lebende asylsuchende und geduldete Flüchtlinge
 

Sehr geehrter Herr Senator,

mit dem geplanten Zuwanderungsgesetz ist derzeit völlig offen, was mit den bundesweit 230.000 geduldeten Flüchtlingen geschieht. Allein in Berlin leben etwa 23.000 geduldete Flüchtlinge, davon 9000 aus der BR Jugoslawien, 6000 aus Bosnien und 3000 Palästinenser aus dem Libanon. Sie haben in der Mehrheit als Kriegsflüchtlinge in Deutschland Schutz gesucht. Ein großer Teil der Flüchtlinge lebt hier seit vielen Jahren. Ihr Lebensmittelpunkt befindet sich in Deutschland. Die Kinder besuchen die Schule oder wurden hier geboren.

Zu befürchten ist, dass für sehr viele Betroffenen an Stelle der Kettenduldung eine Kettenbescheinigung treten wird, verbunden mit der Unmöglichkeit jeglicher sozialen Integration, dem vollständigen Ausschluss von Arbeit und Ausbildung, Sprachförderung und Familienleistungen und der Einweisung in Ausreisezentren oder Sammelunterkünfte.

Die vorliegenden Entwürfe einer Ausländerbeschäftigungsverordnung und einer Ausländerintegrationsverordnung bestätigen diese Befürchtungen. Selbst im Falle der Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis sollen den bisher Geduldeten der Zugang zu Arbeitsmarkt und Ausbildung, Sprachförderung, Familienleistungen (Kinder- und Erziehungsgeld) und Sozialversicherung zumindest in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit wie Berlin auf Dauer versperrt bleiben.

Hier lebenden MigrantInnen und Flüchtlingen auf unbegrenzte Zeit den Zugang zu Arbeit, Ausbildung und Integrationshilfen zu verwehren ist nicht nur inhuman und missachtet die Menschenwürde der betroffenen MigrantInnen, es ist auch sozialpolitischer Irrsinn, da auf diese Weise die Sozialhilfekosten in die Höhe getrieben werden, ganz abgesehen von den weiteren Folgekosten auf Dauer angelegter sozialer Desintegration.
 
Der Erfolg des Zuwanderungsgesetzes ist vor allem an der Zahl derer zu messen, die an Stelle einer Duldung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Allerdings ist auch eine Aufenthaltserlaubnis solange integrationspolitisch wertlos, wie sie nicht auch die soziale Integration ermöglicht, d.h. den Zugang zu Arbeit, Ausbildung, Arbeits- und Ausbildungsförderung, Sprachförderung, Familienleistungen und Sozialversicherung beinhaltet.

Rechtliche Grundlage einer Bleibrechtsregelung zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen ist § 32 des geltenden Ausländergesetzes (bzw. § 23 des geplanten Aufenthaltsgesetzes).

Rechtliche Grundlagen für die soziale Integration sind vor allem das SGB III und die Arbeitsgenehmigungsverordnung bzw. die geplante Ausländerbeschäftigungsverordnung und Ausländerintegrationsverordnung. Diese Regelungen müssen das Recht auf Arbeit, Ausbildung und Integrationshilfen gewährleisten, und nicht - wie derzeit geplant - diese Integrationsmöglichkeiten auch im Falle der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§ 23 Abs. 1, § 24, § 25 Abs. 3-5) in Abhängigkeit von der Arbeitsmarktlage dauerhaft ausschließen.

Ich möchte Sie hiermit sehr herzlich, aber auch dringend bitten, sich auf Landes- und Bundesebene für eine großzügige und wirksame Bleiberechtsregelung für langjährig hier mit einer Duldung, als sonstige Ausreisepflichtige oder als asylsuchende lebende Menschen einzusetzen. Entsprechend den von PRO ASYL, Wohlfahrtsverbänden, DGB, Flüchtlingsrat Berlin unterstützen Forderungen sollten zumindest folgende Ausländer ein Bleiberecht (Aufenthaltserlaubnis) erhalten:


Mit freundlichen Grüßen
 

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