HIER GEBLIEBEN! Recht auf Bleiberecht.
Unsere Forderungen
Eine Bleiberechtsregelung für die langjährig nur "Geduldeten"
ist Teil einer ernstgemeinten Integrationspolitik. Die Potenziale dieser
Menschen sollten endlich genutzt werden - im Interesse der Gesellschaft
und der betroffenen Menschen. Wir fordern: Langjährig hier lebende
Menschen mit Duldung bzw. ohne Aufenthaltsrecht müssen ein Bleiberecht
erhalten, das ihren Aufenthalt langfristig absichert und eine gleichberechtigte
Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht.
Dies beinhaltet
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eine unbeschränkte Arbeits- und Ausbildungserlaubnis
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das Recht auf Familiennachzug
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keinerlei Wohnsitz- oder Aufenthaltsbeschränkungen
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Anspruch auf Kinder- und Erziehungsgeld, BAföG und sonstige Familienleistungen
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im Bedarfsfall Anspruch auf Leistungen nach dem BSHG.
Im Hinblick auf die bereits erfolgte Integration der Betroffenen
ohne Aufenthaltsperspektive und die Überlastung der Verwaltung sollte
das Verfahren unbürokratisch und großzügig gehandhabt werden.
Unsere Forderungen im Einzelnen:
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Geduldete, sonstige Ausreisepflichtige sowie Asylbewerber,
die sich seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, sollen
im Rahmen einer Bleiberechtsregelung ein Aufenthaltsrecht erhalten.
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Bei Familien, deren Kinder bei der Einreise minderjährig waren
oder in Deutschland geboren wurden, sollen drei Jahre Aufenthalt in Deutschland
ausreichen. Diese kürzeren Fristen sollen auch für ältere,
schwer kranke und behinderte Menschen gelten.
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Unbegleiteten Minderjährigen soll ein Aufenthaltsrecht gewährt
werden, wenn sie sich seit zwei Jahren in Deutschland aufhalten.
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Traumatisierte Menschen, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens
der Bleiberechtsregelung in Deutschland aufhalten, sollen sofort ein Aufenthaltsrecht
erhalten. Dies ist in vielen Fällen die unabdingbare Voraussetzung
dafür, dass überhaupt ein Heilungsprozess einsetzen kann und
schützt die Betroffenen vor einer Retraumatisierung oder einer schmerzhaften
Verlängerung ihres Leidens durch permanente Angst vor der Abschiebung.
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Menschen, die als Opfer rassistischer Angriffe in Deutschland traumatisiert
oder erheblich verletzt wurden, sollen ein Aufenthaltsrecht erhalten. Dies
kann den physischen und psychischen Heilungsprozess der Betroffenen unterstützen.
Gleichzeitig positioniert sich der Staat gegen die anhaltenden rassistischen
Attacken und signalisiert Tätern und Sympathisanten, dass er nicht
bereit ist, der dahinterstehenden menschenverachtenden Logik der Einschüchterung
und Vertreibung von "Fremden" zu folgen.
Folgende Kriterien sollen bei der Erteilung zur Anwendung
kommen:
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Die Erteilung eines Bleiberechts darf nicht vom Vorliegen von Arbeit bzw.
von Unterhaltssicherung abhängig gemacht werden. Dieser Zusammenhang
ist insbesondere deshalb widersinnig, weil vielen Geduldeten der Zugang
zum Arbeitsmarkt bekanntermaßen rechtlich bzw. faktisch verwehrt
war. Eine Bleiberechtsregelung, die die Chance zu einer Arbeit zunächst
eröffnet, anstatt sie vorauszusetzen, setzt als aktive Integrationspolitik
Zeichen. Den Betroffenen soll bundesweit die Aufnahme jeder Arbeit ohne
Beschränkungen ermöglicht werden. Auch selbstständige Erwerbstätigkeit
ist entgegen der bisherigen Praxis zuzulassen. Maßnahmen der Arbeits-,
Sprach- und Ausbildungsförderung sind zu gewährleisten.
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Ein fehlender Pass sowie ein zeitweilig illegaler Aufenthalt darf kein
Ausschlussgrund sein.
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Das Aufenthaltsrecht soll in ein Niederlassungsrecht münden, wenn
der Lebensunterhalt gesichert ist. Weitere Voraussetzungen müssen
nicht vorliegen. Bei Alleinerziehenden, Familien mit kleinen Kindern, unbegleiteten
Kindern und Jugendlichen, Auszubildenden, alten Menschen, Arbeitsunfähigen,
Kranken und Behinderten darf ein eventueller Sozialhilfebezug der Verfestigung
des Aufenthalts nicht entgegenstehen.